Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder Ihr Kennzeichen in das Eingabefeld ein.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.09.2008 die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) den Bundesländern das Recht gibt, auf eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb des gleichen Bundeslandes zu verzichten.
Um die zuständige Zulassungsbehörde zu ermitteln, geben Sie dann gegebenenfalls nicht das Unterscheidungskennzeichen, sondern die Postleitzahl (PLZ) des Fahrzeughalters laut Versicherungsbestätigung an.